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Normen Passfoto Schweiz

 

Anforderungen und Normen Passfoto Schweiz

Damit ein Passfoto als solches in der Schweiz anerkannt wird, muss das Foto verschiedene Auflagen erfüllen. Folgend finden Sie eine Liste der Anforderungen, welche erfüllt werden müssen, damit ein Passfoto in einem Schweizer Pass verwendet werden kann. Die Angaben sind aus dem Jahr 2010 und werden aktuell gehalten. Änderungen oder Fehler sind jedoch nicht auszuschliessen, im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte das Amt, welches Ihren Pass oder Ausweis Ausstellt, die werden Ihnen klare Anweisungen geben und Fragen dazu beantworten.

Passfoto Schweiz Format / Grösse

Die Grössen und Dimensionen von staatlich anerkannten Passfotos sind klar geregelt, folgend sinden Sie die geforderten Masse für Passfotos in der Schweiz.

  1. Die angeforderte Grösse eines Passfotos beträgt in der Schweiz 35x45 mm
  2. Der Abstand vom oberen Rand soll 5 mm betragen
  3. Die Gesichtshöhe des abgebildeten Gesichtes wird vom Kinn bis zur Schädeldecke gemessen und muss mindestens 29 mm, maximal 34 mm betragen. Bei Personen mit aufgestellten oder voluminösen Haaren kann ein Teil der Haare abgeschnitten werden, die Grösse des Gesichtes ist wichtiger als die vollständige Abbildung der Frisur.
  4. Bei Kindern gibt es eine Sonderregelung, bei Kinder unter 11 Lebensjahren muss die Gesichtshöhe minimum 23 mm betragen. (ebenfalls gemessen vom Kinn bis zur Schädeldecke)

Passfoto Schweiz , Gestik, Mimik Kopfposition, Blickrichtung

Auch bei der Körperhaltung, dem Gesichtsausdruck, der Kopfposition und so weiter gibt es klare Vorschriften, welche folgend erläutert werden.

  1. Auf einem genormten Schweizer Passfoto muss die abgebildete Person mit geraden Schultern, parallel und gerade vor der Kamera sitzen und gerade und frontal in die Kamera blicken.
  2. Der Kopf muss auf dem Passfoto in einer geraden Haltung sein, also weder geneigt, gedreht oder gekippt sein.
  3. Die Nase soll sich auf der Höhe der vertikalen Mittellinie befinden.
  4. Die beiden Augen der auf dem Passfoto abgebildeten Person müssen auf der gleichen Höhe sein (Kopf gerade) und deutlich sichtbar sein, bei Brillenträgern darf der Glan der Brillenglässer nicht die Augen verdecken.
  5. Die auf dem Passfoto abgebildete Person muss einen neutralen Gesichtsausdruck haben, der Mund muss geschlossen sein.
  6. Auf dem Bild darf nur das Gesicht abgebildet sein, es dürfen weder Hände noch Arme, andere Personen oder ähnliches zu sehen sein.

Spezielle Normen für das Schweizer Passfoto bei Brillenträgern

  1. Die Auge der auf dem Schweizer Passfoto abgebildeten Person dürfen nicht durch das Brillengestelle verdeckt werden und müssen ganz sichtbar sein.
  2. Auf den Brillenglässern darf es keine Spiegelungen haben, die die Augen verdecken oder Überdeckn können.
  3. Die Brillenglässer dürfen auf keine Weise getönt, gefärbt oder verdunkelt sein (Keine Sonnenbrillen)
  4. Lediglich bei Sehbehinderten Personen sind in Sonderfällen vedunkelte Brillenglässer erlaubt.

Geforderter Kontrast, Beleuchtung und Bildschärfe für das Schweizer Passfoto

  1. Das Passfoto muss absolut scharf sein, Kontraste aufweisen und darf auf keine Art und Weise verschwommen sein.
  2. Die Beleuchtung muss gleichmässig sein und es dürfen auf dem Gesicht keine dunklen Schatten oder überbelichtungen abgebildet sein.
  3. Die Gesichtshaut muss auf dem Passfoto einen natürlichen Ton haben.
  4. Auf dem Gesicht der abgebildeten Person darf es keine Spiegelungen haben und die Augen dürfen nicht verfärbt sein (keine roten Augen)

Anforderungen zum Hintergrund bei Schweizer Passfotos

  1. Der Hintergund des Passfotos muss einfarbig, einheitlich (ohne Musterung) und neutral sein. Auch dürfen auf dem Hintergrund keinerlei Schatten erkennbar sein.
  2. Zwischen dem Hintergrund und dem Kopf der auf dem Passfoto abgebildeten Personmuss eine klare und deutliche Trennung vorhanden sein, keine durch Überbelichtung entstandene Verschmelzung.

Normen für Kopfbedeckungen, Hüte und ähnliches bei Schweizer Passfotos

  1. Grundsätzlich ist auf amtlichen Schweizerischen Passfotos jegliche Kopfbedeckung untersagt. Dies beinhaltet Stirnbänder, Haarbänder, Mützen, Kappen, auf den Kopf geschobene Brillen und so weiter.
  2. Ausnahmen werden gemacht bei Kopfbedeckungen, die nachgewiesener Massen medizinische, gesundheitliche oder Religiöse Hintergründe haben. Klären Sie diese Ausnahmen jedoch dringend mit dem zuständigen Amt ab.

Passfotoqualität und andere Anforderungen

  1. Als amtliche Schweizer Passfotos sind Bilder in Farbe und Graustufe (umgangsprachlich "schwarz-weiss") zugelassen.
  2. Das Fotopapier muss eine absolut glatte Oberfläche ausfweisen, keine Struckturierte Oberfläche oder ähnliches. 
  3. Das Passfoto darf nicht älter als ein Jahr sein.
  4. Das Foto muss neuwertig sein und darf keine Abnutzungen, Kratzer, Knicke, Falten oder ähnliches haben.
  5. Das Bild muss rechteckig sein und darf keine abgerundeten Ecken haben.
  6. Das Foto muss in hoher Qualität sein und darf keine allfälligen Pixelstruckturen aufweisen.
  7. Die Abgebildete Person darf keine Uniform tragen.
  8. Bei Kleinkindern oder behinderten Personen gibt es verschiedenen Ausnahmeregelungen, welche Ausnahmen in Beispielsweise dem geraden Blick in die Kamera und anderem zulassen. Lassen Sie sich hierfür vom betreffenden Amt beraten und Fragen beantworten.

Top Secret

[oetjen]


 
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